Fahrräder

Die Nutzung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern kann nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus steuerlicher Sicht seine Anreize haben. So wird die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern oder Elektrofahrrädern nicht besteuert. Eine Ausnahmeregelung gibt es für Elektrofahrräder, die laut der StVO zu den Kraftfahrzeugen zählen. Dazu gehören unter anderem Elektrofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützt. Bei diesen gelten die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung.

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Jobtickets

Ab 2019 gilt wieder eine Steuerbefreiungsvorschrift, bei der Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen der Arbeitnehmer für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen der Wohnung und ersten Tagesstätte sowie für entsprechende Sachbezüge von der Steuer befreit werden. Die Steuerbegünstigung gilt nun auch für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Das Ziel von der Steuerbegünstigung ist es, die Arbeitgeber zu diesen ökologisch sinnvollen Leistungen, zusätzlich zum vereinbarten Lohn zu motivieren. Zudem sollen die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verstärkt zur Nutzung der...

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