Barquittungen über 250 EUR

Der Bundesrat hat nach seiner monatlichen Beratung beschlossen rückwirkend zum 01.01.2017 den Grenzwert von 150 EUR auf 250 EUR anzuheben. Barquittungen über einem Betrag von 250 EUR (= Rechnungen) müssen wesentlich mehr Angaben enthalten, als Barquittungen bis zu einem Betrag von 250 EUR (= Kleinbetragsrechnungen). Der Grenzwert richtet sich nicht nach dem Nettobetrag, sondern nach dem Bruttobetrag (Nettobetrag einschließlich Umsatzsteuer). Es sollte von vornherein darauf geachtet werden, dass Kleinbetragsrechnungen fehlerfrei sind, da es sonst bei einer Betriebsprüfung Probleme geben kann. Nur...

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