Jobtickets

Ab 2019 gilt wieder eine Steuerbefreiungsvorschrift, bei der Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen der Arbeitnehmer für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen der Wohnung und ersten Tagesstätte sowie für entsprechende Sachbezüge von der Steuer befreit werden. Die Steuerbegünstigung gilt nun auch für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Das Ziel von der Steuerbegünstigung ist es, die Arbeitgeber zu diesen ökologisch sinnvollen Leistungen, zusätzlich zum vereinbarten Lohn zu motivieren. Zudem sollen die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verstärkt zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Linienverkehr animiert werden.