Aufbewahrungspflichten elektronischer Rechnungen

Elektronische Rechnungen Grundsätzlich gelten für elektronische Rechnungen dieselben Aufbewahrungspflichten wie für Papierrechnungen. Auch elektronische Rechnungen müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Ihre Belege sind für die Dauer der Aufbewahrungsfrist zu archivieren. Bei der Aufbewahrung elektronischer Belege müssen folgende Grundsätze beachtet werden: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Datenzugriff Prüfbarkeit digitaler Belege Elektronische Rechnungen müssen zwingend in dem Format archiviert werden, in dem sie eingegangen sind. Die elektronischen Belege müssen während der Aufbewahrungsfrist zudem jederzeit lesbar und maschinell auswertbar sein. Werden elektronische Rechnungen in...

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