Fahrräder

Die Nutzung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern kann nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus steuerlicher Sicht seine Anreize haben. So wird die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern oder Elektrofahrrädern nicht besteuert. Eine Ausnahmeregelung gibt es für Elektrofahrräder, die laut der StVO zu den Kraftfahrzeugen zählen. Dazu gehören unter anderem Elektrofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützt. Bei diesen gelten die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung.