Übermittlung von Steuererklärungen ab 01. Januar 2018

Ab dem 01. Januar 2018 können Steuererklärungen für Unternehmen nur noch authentifiziert übermittelt werden. Dies betrifft erstmalig die Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017.

Privatpersonen, die keine Gewinneinkünfte haben, können weiterhin ihre Steuererklärungen in Papierform abgeben.