Ordnungsgemäße Bewirtungsbelege

Bewirtungsbelege

Damit die Firma tatsächlich 70 Prozent der Ausgaben absetzen kann, ist es wichtig, dass ein Bewirtungsbeleg richtig ausgefüllt und korrekt abgerechnet wird. Auch müssen die Kosten des Essens in einem vernünftigen Verhältnis zum Anlass stehen, da es sonst bei einer Betriebsprüfung Probleme geben kann.

Nur ein ordnungsgemäß ausgefüllter Bewirtungsbeleg bzw. Belegnachweis wird vom Finanzamt anerkannt.

Es reicht nicht, lediglich eine Quittung über Speisen und Getränke vom Restaurant ausstellen zu lassen.

Teilweise ist ein Bewirtungsbeleg allerdings auf die Rechnung im Lokal aufgedruckt. Dieser kann selbstverständlich verwendet werden. Ist ein solcher Aufdruck nicht vorhanden, müssen Sie einen separaten Bewirtungsbeleg (Muster können Sie von uns erhalten) ausfüllen und an die Rechnung heften.

Auf dem Bewirtungsbeleg müssen Tag und Ort der Bewirtung, die bewirtende Person, alle bewirteten Personen mit Namen einschließlich Sie selbst, der genaue Anlass der Bewirtung („Geschäftsessen“ oder „Besprechung“ genügt nicht), die Kosten der Bewirtung, das Trinkgeld sowie die Summe dieser beiden Posten eingetragen werden.

Ebenfalls nicht vergessen werden, ist die Unterschrift.