Präsente

Präsente

Wenn Sie Ihrem Geschäftspartner etwas schenken, dann können Sie die Kosten dafür als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Wichtig ist jedoch, dass Sie das Geschenk aus betrieblichen Gründen machen und keine Gegenleistung damit verbunden ist.

Absetzen können Sie den Kaufpreis aber nur, solange er den Wert von 35 EUR netto pro beschenkter Person und Jahr nicht übersteigt.

Sobald der Preis dieses Limit übersteigt, können Sie den Betrag nicht mehr als Betriebsausgabe verbuchen, nicht einmal den Anteil unter 35 Euro. Dann handelt es sich einfach um eine private Ausgabe, die als sogenannte Entnahme aus dem Betriebsvermögen zu behandeln ist. Das bedeutet: Die Ausgaben für das Geschenk müssen Sie als Gewinn versteuern (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).

In der Buchhaltung muss das Unternehmen zu jedem Geschenk mit einem Wert ab 10 EUR die Ausgaben, den Begünstigten und den Anlass festhalten, um sie als Betriebsausgaben zu verrechnen.

Falls Geschenke für mehrere Geschäftspartner über einen Beleg eingekauft wurden, muss der Beleg auf die jeweiligen Geschäftspartner aufgeteilt werden.